Arbeitsschutz

Grundlagen des Arbeitsschutzes  

Der Arbeitsschutz ist ein Anspruch, der nicht allein für Arztpraxen besteht. Jedes Unternehmen, das Angestellte beschäftigt, ist dem Arbeitsschutz unterworfen. Dabei wird der Arbeitsschutz gerne nicht allzu ernst genommen, obwohl es sich letztlich um eine wichtige Errungenschaft handelt. Arbeitsschutz bedeutet, dass jeder Arbeitgeber sich um die Sicherheit seiner Angestellten kümmern muss. Der Arbeitnehmer soll dabei, wenn irgend möglich, vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt werden.  

 Über das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz ist geregelt, dass jeder Arbeitgeber sich um den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen kümmern muss. Weiterhin regelt die Verordnung 2 der Deutschen Gesellschaft der Unfallversicherer, kurz DGUVV2 die notwendigen Einsatzzeiten von Arbeitsschützer und Arbeitsmediziner. Das Wesentliche bei der DGUVV2 ist, dass sie erstmals die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes konkretisiert. Dabei werden die Soll-Einsatzzeiten der Fachkräfte und Berufsmediziner in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens festgelegt. Von Bedeutung bei Vorgaben und Kontrollen zum Arbeitsschutz sind aber vor allem die Berufsgenossenschaften (BGs).  

 Bei einem Arbeitsunfall zahlen die Berufsgenossenschaften für die Folgen des Unfalls, sie sind der Versicherungsträger. Wie jede Versicherung können sie vor der Zahlung überprüfen, ob die Vertragsbedingungen eingehalten wurden.  

 Die Beteiligten im Arbeitsschutz  

 Der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist im Sinne des Arbeitsschutzes immer der Hauptverantwortliche. Es gilt die Devise: Aufgaben sind delegierbar, Verantwortung ist es nicht. Selbst wenn eine Fachkraft angeheuert wird, so hat diese ausschließlich beratende Funktion. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.  

 Die Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer sind im Endeffekt die Empfänger und Nutznießer des Arbeitsschutzes. Sie sollen in erster Linie geschützt werden. Hinzu kommen in der Praxis die Patienten. Diese stehen aber im Kontext des Arbeitsschutzes an untergeordneter Stelle. Natürlich müssen auch die Arbeitnehmer am Arbeitsschutz mitwirken. Unfälle aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit liegen auch nach wie vor in der Verantwortung des Verursachers.  

 Die Fachkraft von Arbeitssicherheit (FASI)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber im Normalfall beauftragt, den Arbeitsschutz im Unternehmen zu beurteilen, eine Gefährdungsbeurteilung zu schreiben etc. Sie liefert der Einrichtung das notwendige Wissen, den Arbeitsschutz korrekt durchzuführen.  

 Der Arbeitsmediziner
Die Hauptaufgabe des Arbeitsmediziners ist die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen, bei denen die Arbeitnehmer auf Anzeichen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersucht werden. In größeren Unternehmen ermittelt auch der Arbeitsmediziner Gefahren für die Gesundheit, macht Begehungen und schreibt Gefährdungsbeurteilungen.  

 Die Elemente des Arbeitsschutzsystems  

Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Elemente des Arbeitsschutzes in einer Einrichtung.  

Die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist normalerweise das Herzstück des Arbeitsschutzes in einem Unternehmen. In der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungen in einem Betrieb erfasst und dokumentiert. Dazu wird festgestellt, welche Schutzmaßnahmen gegen diese Gefährdungen getroffen wurden und ob diese ausreichend sind, um Schäden am Menschen zu verhindern.  

 Bei der Gefährdungsbeurteilung wird vor allem auf die Arbeitsbedingungen eingegangen, weniger auf die individuelle Situation der Mitarbeiter. Alle Gefährdungen müssen beachtet werden: physikalische, biologische, chemische, aber auch solche die sich aus dem Arbeitsablauf und der Arbeitsorganisation ergeben.  

Es gibt keine bindende Form wie eine Gefährdungsbeurteilung gestaltet sein muss. Meistens liegt eine GB aber in Form einer Tabelle vor, in der alle Gefahrenquellen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Risiken zusammengefasst sind.  

Nachdem die Gefahren anhand der Gefährdungsbeurteilung erhoben und beurteilt wurden, müssen daraus Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem sogenannten STOP-Prinzip gewählt. Dieses stellt eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen dar. Dabei steht S für Substitution, T für Technische Schutzmaßnahmen, O für Organisatorische Schutzmaßnahmen und P für Persönliche Schutzausrüstung (PSA).  

Die gesetzliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. 

Das Gefahrstoffkataster 
Gefahrstoffe sind alle Substanzen, mit dem im Betrieb gearbeitet wird, von denen eine Gefahr für Gesundheit und/oder Leben ausgeht. Gefahrstoffe werden normalerweise mit Gefahrenhinweisen versehen. Die am häufigsten vertretenen Gefahrstoffe sind Putz- und Reinigungsmittel. Biostoffe und Arzneimittel sind eine besondere Form der Gefahrstoffe.  

 Zu jedem Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen (Ausnahme sind Arzneimittel und Biostoffe). Dieses wird normalerweise von dem Hersteller mitgeliefert. Es enthält die wichtigsten Daten über die Gefahren und den korrekten Umgang mit diesem Stoff.  

Die Ansprüche in der Arztpraxis  

Durch das Arbeiten mit Biostoffen und mit kranken Menschen sind die Angestellten in einer Arztpraxis immer besonderen Risiken unterworfen. Arbeitsschutz und Hygiene, Schutz von Mitarbeitern und Schutz von Patienten gehen dabei eng zusammen.  

Arbeitsschutz im Mikrobiologie-Labor  

Bei der Arbeit im mikrobiologischen Labor ist die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben besonders wichtig. Das war auch ursprünglich der Anknüpfpunkt für DIAG WISS zwischen Arbeitsschutz und Urinmikrobiologie.  

Dabei ist die Klassifizierung des Labors als S2-Labors von Bedeutung. Arbeit mit Infektionserregern wie Bakterien bedeutet eine Arbeit mit Biologischen Arbeitsstoffen, kurz Biostoffen. Biostoffe werden nach ihrer Gefährlichkeit in 4 „Risikogruppen“ unterteilt. Dabei sind Keime der Risikogruppe 1 harmlos (z.B. Bacillus subtilis), die der Stufe 4 am gefährlichsten (z.B. Ebola). Die meisten Erreger von Harnwegsinfektionen fallen in die Risikogruppe 2. Ein Labor muss eine Schutzstufe aufweisen, die der Risikogruppe des Erregers entspricht. Ein Praxislabor benötigt daher die Schutzstufe 2. Harnwegserreger haben die Risikogruppe 2, daher muss das Labor die Schutzstufe 2 aufweisen.   

 Praxishilfen DIAG WISS

Fachtext „Arbeitsschutz“  

Alles Wissenswerte zum Thema Arbeitsschutz haben wir in einem eigenen Fachtext zusammengefasst, den Sie sich hier herunterladen können.  

Fachtext: „Arbeitsschutz in der Urologischen Praxis

Der Fachtext behandelt noch einmal alle der genannten Fakten zum Arbeitsschutz und gibt auch konkrete Hilfe bei der Umsetzung.  

Dokumentationsvorlage Gefährdungsbeurteilung  

Im Folgenden stellen wir eine Dokumentationsvorlage für eine Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Letztlich handelt es sich dabei um eine Tabelle, in der alle Gefährdungen, Gefahrenquellen, Schutzmaßnahmen etc. eingetragen werden können.   

 Dokumentationsvorlage „Gefährdungsbeurteilung“

Die Dokumentationsvorlage zeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung typischerweise aufgebaut ist. Die Vorlage kann dazu dienen, die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis selbst in Angriff zu nehmen. Wer dazu jedoch keine Zeit hat, der kann die Gefährdungsbeurteilung auch gerne von DIAG WISS erstellen lassen. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine der wichtigsten Leistungen von DIAG WISS.  

Vorlage Gefahrstoffkataster  

Speziell zum Thema Gefahrstoffe finden Sie hier eine Tabellenvorlage dafür, wie ein Gefahrstoffkataster aufgebaut sein sollte.  

 Dokumentationsvorlage „Gefahrstoffkataster“ 

 Ähnlich wie die Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung dient die Vorlage zum Gefahrstoffkataster zur direkten Verwendung, in der Praxis. Auch hier kann die Aufgabe eigenständig in Angriff genommen werden, sie kann aber auch an uns von DIAG WISS abgegeben werden.  

 Weitere Leistungen von DIAG WISS 

Sicherheitstechnische Begehungen  

Schon seit vielen Jahren bieten wir für die Urologische Praxis sogenannte „Sicherheitstechnische Begehungen“ an. Diese stellen eine Art Basisbetreuung dar, bei einer Begehung begutachtet der Arbeitsschützer (Ivo Beyaert) die Praxis und kontrolliert sie auf sicherheitstechnische Mängel. Die Ergebnisse, positive wie negative, werden in einem Protokoll zusammengeführt und der Praxis übermittelt.  

 Dabei handelt es sich um eine „Mindestbetreuung“ der Praxis. Ein wirkliches Arbeitsschutz-managementsystem ist dabei noch nicht eingerichtet worden. Zumindest der Berufsgenossenschaft reicht ein regelmäßiger Besuch einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus.  

Seminare und Unterweisungen  

In unseren 3-Tages-Intensivseminaren Urinmikrobiologie widmen wir einen Teil des Samstag-Nachmittag auch dem Thema Arbeitsschutz. Seminare ausschließlich zum Thema Arbeitsschutz führen wir regelmäßig durch.  

 In regelmäßigen Abständen (1-2x jährlich) müssen Mitarbeiter unterwiesen werden. Die Themen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und können z.B. zu Gefahrstoffen, Medizinprodukten oder elektrischen Geräten oder Anlagen erfolgen. Da einmal im Jahr Unterweisungen in der Praxis zum Thema Arbeitsschutz durchgeführt werden müssen, bietet es sich an, diese auch gleich bei einem Besuch von DIAG WISS in der Praxis durchzuführen.   

 Die aktuellen Termine zu allen unseren Seminaren und Workshops finden Sie hier 

URMI-Plus Modul-Arbeitsschutz  

Da der Arbeitsschutz in der Praxis ein wachsendes Thema ist, haben wir für diesen Zweck das URMI-Plus-Modul Arbeitsschutz erarbeitet. Dieses Modul ermöglicht der Praxis eine engere Betreuung in Sachen Arbeitsschutz. Dabei werden für die Mitglieder viele bestehende Dokumentationspflichten von DIAG WISS übernommen.  

Von den oben genannten Bestandteilen können wir Ihnen über das Arbeitsschutz-Modul folgendes abnehmen:  

Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung 
Ausarbeiten eines Gefahrstoffkatasters 
Zusammenstellen der notwendigen Sicherheitsdatenblätter  

 Darüber hinaus bietet das Modul Beratungen in Form von Telefon und Email.  

 Zur Anmeldung zum URMI-Plus-Programm gelangen Sie hier.